Nur Kunden autorisierter Laurastar Fachhandelspartner können von der Garantieleistung von 24 Monaten ab Kaufdatum profitieren. Diese Garantieerklärung lässt die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers gemäss dem jeweils gültigen nationalen Recht über den Kauf von Konsumgütern, einschliesslich die Rechte, die enthalten sind In den Richtlinien 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rats vom 25. Mal 1999 hinsichtlich des Verkaufs und der Garantien von Konsumgütern, sowie die Mängelansprüche des Verbrauchers aus dem Kaufvertrag gegenüber seinem Verkäufer unberührt. Sollten sich Mängel an einem von LAURASTAR vertriebenen Gerät (Im folgenden: "Gerät") zeigen, so übernimmt LAURASTAR die vollständige Beseitigung dieser Fehler Im unten dargelegten Umfang.
1. Umfang des Schutzes Vorliegende Garantie gilt nur für Produkte, die von oder für LAURASTAR hergestellt wurden und an der Marke, am Handelsnamen oder am darauf angebrachten LAURASTAR-Logo zu erkennen sind. Die Garantie gilt nicht für Produkte, Zubehör oder Ersatzteile, die nicht von LAURASTAR sind. Diese Garantieerklärung gilt nur, wenn das Gerät infolge eines - bei Übergabe an den Verbraucher bereits vorhandenen - Konstruktions-, Fertigungs- oder Materialfehlers unbrauchbar wird oder wenn dadurch die Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wird.
Sie gilt Insbesondere nicht wenn: - die Beeinträchtigung der Brauchbarkelt des Gerätes auf gewerblicher Verwendung
- natürlicher Abnutzung des Geräts oder seiner Bestandteile / Zubehör
- Einwirkung von außen oder durch eine nicht autorisierte Kundendienststelle
- durch unsachgemäße Verwendung oder nicht Beachtung der in der Gebrauchsanweisung enthaltenen Vorschriften und Warnungen betreffend Inbetriebsetzen, Verwendung und Wartung des Geräts beruht
Schäden gelten insbesondere als durch "unsachgemäße Verwendung" verursacht, wenn: - sie auf einen Sturz des Geräts oder eines seiner Bestandteile zurückzuführen sind
- das Gerät fahrlässig behandelt wurde
- die SOFTPRESSING-Sohle dauerhaft mit dem Eisen verbunden blieb
- der Tank nicht entsprechend den Empfehlungen gespült wurde
- ungeeignetes Wasser verwendet wurde
- der Gebrauch von Produkten, Zubehör und Ersatzteilen, die nicht von LAURASTAR sind
2. Ansprüche des Verbrauchers aus der Erklärung Im Falle eines ordnungsgemäß geltend gemachten Anspruchs aus dieser Garantleerklärung wird LAURASTAR nach eigener Wahl ausschließlich den Mangel des Gerätes beseitigen. Der Verbraucher kann keine weitergehenden Ansprüche oder Rechte aus dieser Erklärung herleiten, insbesondere keinen Anspruch auf Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit dem Mangel und keinen Anspruch auf Ersatz von Schäden und Folgeschäden. Sowohl der Transport des Gerätes vom Verbraucher zu LAURASTAR als auch der Rücktransport erfolgen auf Gefahr des Verbrauchers. 3. Gültigkeitsdauer Diese Erklärung Ist nur für während der Garantiefrist bei LAURASTAR geltend gemachte Ansprüche aus dieser Erklärung gültig. Die Garantiefrist beträgt 1 Jahr für Nicht-EU-Länder und 2 Jahre für EU-Länder und die Schweiz, jeweils ab Lieferung des Gerätes an den Verbraucher. Werden Mängel nach Ablauf der Garantiefrist angezeigt oder die zur Geltendmachung von Mängeln nach dieser Erklärung geforderten Nachwelse oder Dokumente erst nach Ablauf der Garantiefrist vorgelegt, so stehen dem Käufer keine Rechte oder Ansprüche aus dieser Erklärung zu. 4. Sofortige Mängelmitteilung Sobald der Verbraucher einen Mangel des Gerätes entdeckt, hat er diesen unverzüglich LAURASTAR mitzuteilen. Anderenfalls verliert er etwaige Ansprüche aus dieser Erklärung. 5. Geltendmachung der Ansprüche aus der Erklärung Zur Geltendmachung der Ansprüche aus dieser Erklärung sind auf eigene Gefahr des Verbrauchers einzusenden: - das beanstandete Gerät/Komponent
- detaillierte Beschreibung des beanstandeten Mangels, insbesondere die zeitlichen Abläufe bei nur sporadisch auftretenden Mängeln
- Rechnung, Lieferschein oder andere geeignete Unterlagen zum Nachweis des Kaufdatums und des Kaufortes
Zur Wahrnehmung eines Garantieanspruches, senden Sie Ihr defektes Gerät an ein autorisiertes LAURASTAR-Servicecenter. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie beim Kundendienst unter der Telefonnummer 0800 32 32 400. Des Weiteren kann sich der Benutzer über das Internet informieren. - unter www.laurastar.com, der Website von LAURASTAR
- mittels E-Mail an die Adresse d_kundendienst@laurastar.com
Wird ein mängelfreies Gerät an das LAURASTAR-Servicecenter eingesandt, so trägt der Verbraucher alle entsprechende Kosten.
6. LAURASTAR-Kundendienst Wird ein LAURASTAR-Gerät/Komponent an das Servicecenter für eine Arbeit ausserhalb der Garantiebestimmungen oder der Garantiefrist eingesandt, so wird dies als normale Reparaturarbeit betrachtet und entsprechend in Rechnung gestellt. Laurastar Route de Pra de Plan 18 1618 Châtel-St-Denis Schweiz Gewährleistung
Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt bei Neuwaren 24 Monate. Der Kunde kann seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Produkts 2 Jahre lang geltend machen. Bei gebrauchten Waren beträgt diese Frist 1 Jahr. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand. Reklamiert der Käufer erst nach Ablauf von 6 Monaten ab dem Kaufzeitpunkt, so gibt es eine Beweislastumkehr, der Käufer muss in diesem Fall beweisen, dass das Gerät schon bei der Übergabe den Mangel aufwies. Dies gilt sowohl für Neuware, als auch für gebrauchte Waren. |